Wissen Sie übrigens …

  • … dass die Natur das Ei für mindestens 21 Tage nach dem Legen mit einem natürlichen Selbstschutz ausgestattet hat, der für Frische und Schutz vor Keimen sorgt?
  • … dass das Eiklar Enzyme enthält, die das Eindringen und die Vermehrung von Keimen verhindern?
  • … dass alle Junghennen mit amtlicher Kontrolle gegen Salmonellen geimpft werden?
  • … dass in die Hühnerställe nur Junghennen aus deutscher Aufzucht eingestallt werden?
  • … dass die Legehennen ausschließlich mit deutschem Qualitätsfutter gefüttert werden, welchem keine Tiermehle oder andere Ersatzstoffe beigemischt werden?
  • … dass die Hühnerställe täglich entmistet, regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden?

So werden für Sie frische sauerländer Eier produziert.

Kundeninformation zur gesetzlich vorgeschriebenen Eierkennzeichnung:

Was steht auf dem Ei ?

Haltungsform z. B. 3

0 = Biohaltung
1 = Freilandhaltung
2 = Bodenhaltung
3 = Kleingruppenhaltung

Erzeugerland z. B. DE

DE = Deutschland
NL = Niederlande
BE = Belgien
FR = Frankreich

Erzeugercode

Amtlicher Erzeugercode des Erzeugerbetriebs

Gesetz über die Registrierung von Betrieben zur Haltung von Legehennen (LegRegG)

Um die Verbraucherinnen und Verbraucher über Haltungssystem und Herkunft von Eiern zu informieren, ist seit dem 01. Januar 2004 in der Regel auf jedem Ei der Güteklasse A ein Erzeugercode aufzubringen.
In diesem Zusammenhang sind die Legehennenbetriebe verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde registrieren zu lassen. In NRW ist dies das Landesamt für Ernährungswirtschaft und Jagd NRW. Mit der Registrierung erhalten die Betriebe ihre Kennnummer (Erzeugercode), die sie bei der Abgabe von Eiern der Güteklasse A aufzustempeln haben.
Die Registrierung der Haltung für Legehennen erfordert die Angaben pro Betrieb und pro Stall.

Welche Betriebe sind verpflichtet, sich (gem. § 1 Abs.2 des LegRegG) registrieren zulassen?

  • Alle Erzeugerbetriebe, die 350 oder mehr Legehennen halten.
  • Erzeugerbetriebe mit weniger als 350 Legehennen, die als Packstelle registriert sind.
  • Alle Erzeuger, die Eier normgerecht vermarkten z. B. an Packstellen, Endverbraucher etc. Auch wer Eier aus eigener Erzeugung in seinem Hofladen, im Verkaufswagen oder auf dem Wochenmarkt als Güteklasse A in den Verkehr bringt, ist verpflichtet, sich registrieren zu lassen.
  • Alle Erzeuger, die Eier an den Wiederverkäufer, den Einzelhandel oder die Gastronomie vermarkten.

Welche Eier müssen seit dem 01. Juli 2005 mit dem Erzeugercode bestempelt werden?

Gibt ein Erzeugerbetrieb Güteklasse A Eier ab, muss jedes dieser Eier mit seinem Erzeugercode gekennzeichnet sein. Gibt ein Erzeugerbetrieb unsortierte Eier, z. B. an einer Packstelle, ab Hof oder im Verkaufswagen und auf dem Wochenmarkt direkt an den Endverbraucher ab, braucht der Erzeugercode nicht aufgestempelt zu werden.
Seit dem 01.07.2005 müssen alle Eier, die zum Verkauf angeboten werden sortiert und gestempelt sein.

Einzige Ausnahme: Nicht aufgestempelt werden muss der Erzeugercode bei Eiern der Güteklasse B und Bruteiern.